Erbrecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Richter ist das Erbrecht.

Das Erbrecht umfasst Regelungen, welche sich mit dem Übergang des Vermögens im Todesfall beschäftigen. In diesem Fall stellt sich häufig die Frage, wer das Vermögen erbt, welche Rechte die Erben haben und welche Möglichkeiten es gibt, das Erbe bereits vor dem Tod zu regeln.

Frau Rechtsanwältin Jana Richter berät und unterstützt Sie sowohl im Vorfeld eines Erbfalls, als auch nach dessen Eintritt.

Testament

Im Rahmen eines Testaments können vor Eintritt eines Erbfalls Verfügungen über die Verteilung des Vermögens im Todesfall getroffen werden.

Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, die Erbfolge nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu regeln. In einem Testament kann eine bestimmte Erbfolge festgelegt werden, es können aber auch einzelne Vermögenswerte verteilt werden. Dabei sind allerdings einige gesetzliche Regelungen zu beachten.

Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres letzten Willens.

Die endgültige Erstellung des Testaments erfolgt dann entweder durch Sie handschriftlich oder durch Beglaubigung eines Notars.

Erbvertrag

Auch in einem Erbvertrags können vor Eintritt eines Erbfalls Verfügungen über die Verteilung des Vermögens im Todesfall getroffen werden.

Es bestehen auch hier vielfältige Möglichkeiten, die Erbfolge nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu regeln. Im Unterschied zu einem Testament ist der Erbvertrag allerdings bindend und kann daher nicht einseitig durch den Erblasser ohne weiteres widerrufen werden.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung ihres Erbvertrages. Die Beurkundung des Erbvertrages erfolgt dann durch einen Notar.

Erbe

Nach dem Tod eines nahen Angehörigen stellt sich häufig die Frage, wer Erbe und somit rechtlicher Nachfolger des Verstorbenen geworden ist.

Dies richtet sich zunächst danach, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, in welchem der Verstorbene seine Erben bestimmt hat.

Sollte dies nicht der Fall sein, bestimmt sich die Frage, wer Erbe geworden ist, nach der verwandtschaftlichen Nähe zum Verstorbenen. Es tritt dann die so genannte gesetzliche Erbfolge ein.

An eine Erbschaft sind viele Rechte, aber auch Pflichten geknüpft. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Ermittlung des Umfangs Ihrer Erbschaft und stehen Ihnen auch gern bei der Durchsetzung daraus entstehende Ansprüche zur Seite.

Pflichtteil

Sind Sie ein naher Angehöriger des Verstorbenen und durch ein Testament oder Erbvertrag von der Erbschaft ausgeschlossen, steht Ihnen unter Umständen ein Pflichtteil zu.

Ein Pflichtteilsrecht besteht für Kinder oder Enkel des Verstorbenen, den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie gegebenenfalls den Eltern. Das Pflichtteil ist ein Zahlungsanspruch gegen die Erben. Er beträgt die Hälfte des Erbteils, welche dem Pflichtteilsberechtigten ohne die Regelung im Testament oder Erbvertrag zustehen würde.

Wir unterstützen Sie bei der Berechnung Ihres Pflichtteils und der Durchsetzung Ihres Anspruchs gegen die Erben.

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Jana Richter
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