Lohnklage | Gehaltsklage

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber den Ihnen zustehenden Lohn oder Ihr Gehalt nicht rechtzeitig ausgezahlt bekommen, so gilt es frühzeitig zu handeln.

Sollte Ihr Arbeitgeber in dauerhafte finanzielle Schwierigkeiten geraten sein, so ist es dringend ratsam frühzeitig die Durchsetzung der eigenen Ansprüche in Angriff zu nehmen.

Unter Umständen haben Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussklausel zu beachten. Diese Klauseln können im schlimmsten Fall bedeuten, dass sie Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.

Wir beraten Sie unter Beachtung aller rechtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten des Einzelfalles und entwerfen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie Ihre Lohnzahlungen zu erhalten, ohne dass bestehende Arbeitsverhältnis zu belasten.

Rechtsanwalt
Carsten Wagener
Rechtsanwalt Carsten Wagener

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