Bußgeldverfahren

BußgeldWenn Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit droht, sollten Sie sofort die Hilfe eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Dieser kann prüfen, inwieweit eine Verteidigung erfolgversprechend ist und so negative Konsequenzen abgewendet werden können. Insbesondere kann überprüft werden, ob der Ihnen vorgeworfene Sachverhalt einer rechtlichen oder technischen Überprüfung standhalten würde.

So sind gerade bei Messungen von Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Vielzahl von Vorgaben durch die Messpersonen zu beachten. Von der Kontrolle der Eichsiegel der Messgeräte, bis zur notwendigen Schulung der Beamten ist alles in der Bußgeldakte zu dokumentieren. Aus diesem Grund empfehlen wir die ordnungsgemäße Messung anhand einer Einsichtnahme in die Bußgeldakte zu kontrollieren.

Auch wenn die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist und Ihnen ein Fahrverbot droht, kann in Ausnahmefällen von der Verhängung eines Fahrverbotes durch die Behörde abgesehen werden. Dieses Absehen von einem Fahrverbot kommt in der Regel nur in Betracht, wenn Sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Sollte die Behörde oder das Gericht von einer Verhängung eines Fahrverbotes absehen, so müssen Sie mit einer Erhöhung des Bußgeldes rechnen.

Die Punkte der Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit werden auch für den Fall eines Absehens vom Fahrverbot in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eingetragen. Auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes können Sie einen Antrag auf Auskunft in Ihren persönlichen Punktestand stellen.

Sollten Sie Rechtschutzversichert sein, so werden die entstehenden Kosten in der Regel von Ihrer Rechtschutzversicherung unter Beachtung einer von Ihnen eventuell mit Ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von dieser getragen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie für den Fall eines drohenden Bußgeldes oder Fahrverbotes.

Zur weiteren Information können Sie hier den aktuellen geänderten Bußgeldkatalog 2014 zur Ansicht anklicken:

Kosten Rechtsanwalt

Aus diesem Grunde sollten Sie bei der Regulierung eines Verkehrsunfalles unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts beanspruchen. Die Kosten dieser Inanspruchnahme werden im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sollte der Unfallgegner den Unfall zu 100 % verursacht haben, so haftet dessen Haftpflichtversicherung vollumfänglich für die entstandenen Rechtsanwaltskosten. Wir empfehlen Ihnen für den Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalles unverzüglich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen und gemeinsam mit diesem die Regulierung des Schadens zu besprechen. Auf keinen Fall kann empfohlen werden Regulierungsangebote der gegnerischen Versicherung ungeprüft und ohne anwaltlichen Rat anzunehmen.

Kosten Sachverständigengutachten

Bei einem Verkehrsunfall, welchen Sie nicht verschuldet haben, steht Ihnen in aller Regel ab einer Schadenhöhe von 750,00 EUR das Recht zur Begutachtung des Unfallschadens durch einen Sachverständigen zu. Wir empfehlen dringend dieses Recht nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt wahrzunehmen. Der Ihnen bei einem Verkehrsunfall entstandene Schaden kann in der Regel nur durch die Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden.

Mietwagen

Für die Zeit des Ausfalles Ihres Fahrzeugs zur Schadensbeseitigung steht Ihnen dem Grunde nach ein Mietwagen zu. Wir empfehlen dringend vor dem Abschluss eines entsprechenden Mietwagenvertrages Vergleichsangebote einzuholen. Am besten verhalten Sie sich bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens so, wie Sie es machen würden, wenn Sie die Mietwagenkosten selbst bezahlen müssten. Sie bekommen ausschließlich notwendige Kosten erstattet. Vereinbaren Sie am besten vor der Anmietung eines Fahrzeugs einen Termin bei Herrn Rechtsanwalt Wagener. Dieser wird Ihnen die Unterschiede zwischen dem Schwacke-Mietpreisspiegel oder der von der Versicherungswirtschaft verwendeten „Fraunhofer Liste“ erläutern und welche Konsequenzen diese jeweils für die Zahlung der Mietwagenkosten haben.

Regulierung Sachschaden

Bezüglich der Regulierung des Sachschadens, welcher an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten. So können Sie wählen, ob Sie den Schaden fiktiv auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens regulieren wollen, dieses bedeutet dass sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, oder ob Sie ihr Fahrzeug nach den Vorgaben des Gutachtens reparieren wollen. Egal wie Sie sich entscheiden, sollten SIe die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Dieser erläutert Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Begriffe Wiederbeschaffungsaufwand, Wiederbeschaffungswert und die 130 % Rechtsprechung des BGH.

Vollkaskoversicherung | Quotenvorrecht

Sollte Ihr Fahrzeug vollkaskoversichert sein, so kann auch für den Fall eines erheblichen Mitverschulden ihrerseits, in der Addition der Leistungen aus Ihrer Vollkaskoversicherung und der anteiligen Leistungen der Haftpflichtversicherung der Gegenseite ein voller Schadenausgleich möglich sein. Wir erläutern Ihnen in diesem Zusammenhang gerne, was Sie unter dem Begriff Quotenvorrecht bei der Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu verstehen haben.

Für den Fall eines Verkehrsunfalles können Sie uns Ihre Kontaktdaten über den nachfolgenden Link zunächst unverbindlich übersenden. Wir werden uns danach mit Ihnen in Kontakt setzen und die Angelegenheit weiter mit Ihnen besprechen:

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Carsten Wagener
Rechtsanwalt Carsten Wagener

Rechtsanwälte
Richter & Wagener
Etelser Bahnhofstr. 29
27299 Langwedel Etelsen

04235 957 148
04235 957 149
ra-wagener@rechtsanwaelte-etelsen.de

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Weitere von Herrn Wagener
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Bußgeldverfahren

Bußgeldmeldung

Bitte teilen Sie uns zu Beginn Ihrer Bußgeldmeldung mit, ob Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden möchten. 

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