Mietrecht

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und betrifft in der Regel Wohnraummietverträge.

Hierbei gibt es vor allem bei Wohnraummietverhältnissen beginnend mit dem Abschluss des Mietvertrages bis zum Ende des Mietvertrages viele Vorschriften, welche das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bestimmen.
Durch diese Regelungen soll vor allem der Mieter geschützt werden, aber auch der Vermieter ist dabei nicht rechtlos.

Vor allem in den Bereichen Mietkaution, Nebenkostenabrechnung als auch bei der Beendigung des Mietvertrages durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag treten häufig Fragen auf.

Frau Rechtsanwältin Richter berät und vertritt Sie gern bei auftretenden Fragen und Problemen.

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Jana Richter
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