Schadenregulierung Verkehrsunfall

Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist schnell geschehen. Bei der Regulierung des Ihnen entstandenen Schadens stehen Ihnen auf der Gegenseite erfahrene Mitarbeiter und Anwälte der gegnerischen Haftpflichtversicherung gegenüber.

Jeder Euro den diese Mitarbeiter bei der Schadensregulierung einsparen können, fließt als Gewinn den Versicherungen zu.

Kosten Rechtsanwalt

Aus diesem Grunde sollten Sie bei der Regulierung eines Verkehrsunfalles unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts beanspruchen. Die Kosten dieser Inanspruchnahme werden im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sollte der Unfallgegner den Unfall zu 100 % verursacht haben, so haftet dessen Haftpflichtversicherung vollumfänglich für die entstandenen Rechtsanwaltskosten. Wir empfehlen Ihnen für den Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalles unverzüglich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen und gemeinsam mit diesem die Regulierung des Schadens zu besprechen. Auf keinen Fall kann empfohlen werden Regulierungsangebote der gegnerischen Versicherung ungeprüft und ohne anwaltlichen Rat anzunehmen.

Kosten Sachverständigengutachten

Bei einem Verkehrsunfall, welchen Sie nicht verschuldet haben, steht Ihnen in aller Regel ab einer Schadenhöhe von 750,00 EUR das Recht zur Begutachtung des Unfallschadens durch einen Sachverständigen zu. Wir empfehlen dringend dieses Recht nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt wahrzunehmen. Der Ihnen bei einem Verkehrsunfall entstandene Schaden kann in der Regel nur durch die Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden.

Mietwagen

Für die Zeit des Ausfalles Ihres Fahrzeugs zur Schadensbeseitigung steht Ihnen dem Grunde nach ein Mietwagen zu. Wir empfehlen dringend vor dem Abschluss eines entsprechenden Mietwagenvertrages Vergleichsangebote einzuholen. Am besten verhalten Sie sich bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens so, wie Sie es machen würden, wenn Sie die Mietwagenkosten selbst bezahlen müssten. Sie bekommen ausschließlich notwendige Kosten erstattet. Vereinbaren Sie am besten vor der Anmietung eines Fahrzeugs einen Termin bei Herrn Rechtsanwalt Wagener. Dieser wird Ihnen die Unterschiede zwischen dem Schwacke-Mietpreisspiegel oder der von der Versicherungswirtschaft verwendeten „Fraunhofer Liste“ erläutern und welche Konsequenzen diese jeweils für die Zahlung der Mietwagenkosten haben.

Regulierung Sachschaden

Bezüglich der Regulierung des Sachschadens, welcher an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten. So können Sie wählen, ob Sie den Schaden fiktiv auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens regulieren wollen, dieses bedeutet dass sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, oder ob Sie ihr Fahrzeug nach den Vorgaben des Gutachtens reparieren wollen. Egal wie Sie sich entscheiden, sollten SIe die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Dieser erläutert Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Begriffe Wiederbeschaffungsaufwand, Wiederbeschaffungswert und die 130 % Rechtsprechung des BGH.

Vollkaskoversicherung | Quotenvorrecht

Sollte Ihr Fahrzeug vollkaskoversichert sein, so kann auch für den Fall eines erheblichen Mitverschulden ihrerseits, in der Addition der Leistungen aus Ihrer Vollkaskoversicherung und der anteiligen Leistungen der Haftpflichtversicherung der Gegenseite ein voller Schadenausgleich möglich sein. Wir erläutern Ihnen in diesem Zusammenhang gerne, was Sie unter dem Begriff Quotenvorrecht bei der Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu verstehen haben.

Für den Fall eines Verkehrsunfalles können Sie uns Ihre Kontaktdaten über den nachfolgenden Link zunächst unverbindlich übersenden. Wir werden uns danach mit Ihnen in Kontakt setzen und die Angelegenheit weiter mit Ihnen besprechen:

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Carsten Wagener
Rechtsanwalt Carsten Wagener

Rechtsanwälte
Richter & Wagener
Etelser Bahnhofstr. 29
27299 Langwedel Etelsen

Telefon: 04235 957 148
Telefax: 04235 957 149

Mail: ra-wagener@rechtsanwaelte-etelsen.de

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Weitere von Herrn Wagener
bearbeitete Rechtsbereiche:

Verkehrsrecht
Schadensregulierung Verkehrsunfall
Bußgeldverfahren

Schadensmeldung

Bitte teilen Sie uns zu Beginn Ihrer Schadensmeldung mit, ob Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden möchten. 

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