Sorge- und Umgangsrecht

Ein häufiger Streitpunkt zwischen getrennt lebenden Eltern sind die Fragen des Sorge- und Umgangsrechts.

Sorgerecht

Die elterliche Sorge steht bei verheirateten Eltern beiden gemeinsam zu. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter das Sorgerecht. Der Vater des Kindes kann aber mit Zustimmung der Mutter oder durch gerichtliche Entscheidung ein gemeinsames Sorgerecht zusammen mit der Mutter erhalten.

Auch bei einer Trennung von Ehegatten bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Dies bedeutet, dass wichtige Entscheidungen betreffend das Kind von beiden gemeinsam getroffen werden müssen.
Das Hauptaugenmerk ist eine Lösung dieses Konflikts, welche sich vor allem an dem Wohle des Kindes orientiert.

Umgangsrecht

Im Falle einer Trennung der Eltern ist für das Kind ein regelmäßiger Umgang mit beiden Elternteilen, aber auch mit anderen Bezugspersonen, wie z.B. Großeltern oder Geschwistern, wichtig. Nur in Ausnahmefällen kann ein Umgang mit einem Elternteil ausgeschlossen werden. Maßgebend ist hierbei ausschließlich das Wohl des Kindes.

Im Falle einer Trennung sollte daher möglichst eine einvernehmliche Regelung herbeigeführt werden.
Gern stehen wir Ihnen dabei beratend und unterstützend zur Seite um eine interessengerechte Lösung zu erarbeiten und gegebenenfalls durchzusetzen.

Rechtsanwältin
Jana Richter
Rechtsanwältin Jana Richter

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