Sozialrecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Carsten Wagener ist das Sozialrecht.

Das Sozialrecht besteht entgegen der landläufigen Meinung nicht nur aus dem Sozialhilferecht, wie dem SGB II und dem SGB XII, sondern insbesondere auch aus dem Sozialversicherungsrecht.

Das Sozialversicherungsrecht umfasst das Recht der Krankenversicherung, das Recht der Rentenversicherung, das Recht der Pflegeversicherung, das Recht der Arbeitslosenversicherung und das Recht der Unfallversicherung.

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Gebieten des Sozialrechts:
  • Krankenversicherungsrecht SGB V (Beitragsrecht, Mitgliedschaftsrecht, Leistungsrecht)
  • Rentenversicherungsrecht SGB VI (Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente)
  • Unfallversicherungsrecht SGB VII (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
  • Schwerbehindertenrecht SGB IX (Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, Merkzeichen)
  • Pflegeversicherungsrecht SGB XI (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Einstufung in eine Pflegestufe)
  • Arbeitslosengeld I SGB III (Berechnung, Sperrung, Bezugsdauer)
  • Arbeitslosengeld II SGB II (Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe, Bedarfsgemeinschaften)
  • Sozialhilfe Grundsicherung SGB XII (Lebensunterhalt, Pflege, Teilhabe)
  • Ausbildungsförderung (BAföG)

Unsere Tätigkeit bezieht sich dabei sowohl auf das Antragsverfahren, das Widerspruchsverfahren als auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Sollte die Behörde die Fristen des § 88 SGG für ihr Tätigwerden ohne Grund nicht einhalten, so unterstützen wir Sie auch für den Fall einer Untätigkeistklage. Beachten Sie dabei bitte, dass die Verwaltung in der Regel 6 Monate Zeit hat über einen gestellten Antrag zu entscheiden und 3 Monate um einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Erst nach Ablauf dieser Fristen ist das Erheben einer Untätigkeitsklage sinnvoll und erfolgversprechend. Sollten dennoch vor Ablauf dieser Fristen erheblcihe Beeinträchtigungen drohen, so kann in Ausnahmefällen auch ein Eilverfahren vor dem zuständigen Gericht eingeleitet werden.

Wir vertreten Sie vor den Sozialgericht Stade, Sozialgericht Lüneburg, Sozialgericht Hannover und vor dem Sozialgericht in Bremen.

Auch wenn die Widerspruchsfrist oder Klagefrist der Sie belastenden Bescheide abgelaufen ist, besteht im Sozialrecht eine Möglichkeit den Bescheid erfolgversprechend anzugreifen, solange dieser fehlerhaft oder rechtswidrig ergangen ist. Somit kann es sich auch bei vermeintlich bestandskräftigen Bescheiden lohnen, diese durch einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Rechtsanwalt
Carsten Wagener
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27299 Langwedel Etelsen

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Weitere von Herrn Wagener
bearbeitete Rechtsbereiche:

Sozialrecht
SGB II / Hartz 4

SGB XI / Pflegeversicherung
SGB XII / Sozialhilfe

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