Lohnklage | Gehaltsklage
Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber den Ihnen zustehenden Lohn oder Ihr Gehalt nicht rechtzeitig ausgezahlt bekommen, so gilt es frühzeitig zu handeln.
Sollte Ihr Arbeitgeber in dauerhafte finanzielle Schwierigkeiten geraten sein, so ist es dringend ratsam frühzeitig die Durchsetzung der eigenen Ansprüche in Angriff zu nehmen.
Unter Umständen haben Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussklausel zu beachten. Diese Klauseln können im schlimmsten Fall bedeuten, dass sie Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.
Wir beraten Sie unter Beachtung aller rechtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten des Einzelfalles und entwerfen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie Ihre Lohnzahlungen zu erhalten, ohne dass bestehende Arbeitsverhältnis zu belasten.
Rechtsanwalt
Carsten Wagener
Rechtsanwälte
Richter & Wagener
Etelser Bahnhofstr. 29
27299 Langwedel Etelsen
04235 957 149
ra-wagener@rechtsanwaelte-etelsen.de
Weitere von Herrn Wagener
bearbeitete Bereiche im Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht
Abfindung
Abmahnung
Fortbildungskosten
Kosten
Kündigung
Kündigungsschutz
Lohn- / Gehaltsklage
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Zeugnis