Trennung

Möchten einer oder beide Ehegatten die Ehe nicht mehr fortsetzen, führt dies zu einer Trennung.

Dies bedeutet, dass beide Ehegatten nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben. Eine Trennung von mindestens einem Jahr ist eine Voraussetzung für ein späteres Ehescheidungsverfahren.

Während der Trennungszeit treten viele Fragen auf. Hier ist es wichtig, bereits frühzeitig verlässliche Regelungen bezüglich gemeinsamer Kinder, Unterhalt für Kinder bzw. Ehegatten, die Wohnung, aber auch betreffend die finanziellen Angelegenheiten zu treffen.

Diese können dann im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung auch für beide Ehegatten verbindlich festgehalten werden.

Gern beraten und unterstützen wir Sie in der Trennungszeit und sind Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.

Rechtsanwältin
Jana Richter
Rechtsanwältin Jana Richter

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