Arbeitsrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der Kanzlei Richter & Wagener bildet das Arbeitsrecht

Wir stehen Ihnen zur Verfügung bei sämtlichen Problemen des Arbeitsrecht. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, z.B.  hinsichtlich der Beachtung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder der Beratung um sämtliche Inhalte eines Arbeitsvertrages. Wir erklären Ihnen auf welche Formulierungen es in einem Arbeitsvertrag ankommt und weshalb bestimmte Formulierungen im Arbeitsvertrag besser nicht verwendet werden sollten.

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts, z.B.:
  • Klagen für den Fall von Diskriminierung nach dem AGG,
  • Überprüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen und Bewertung der rechtlichen Wirksamkeit einzelner Klauseln,
  • Problemen im Zusammenhang mit der Gewährung von Urlaub oder Entgeltfortzahlungen,
  • Überprüfung von Zahlungen oder Rückforderungen von Sondergratifikationen, z.B. Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt etc.,
  • Vorgehen bei anstehenden oder ausgesprochenen Kündigungen, insbesondere Vertretung bei Kündigungsschutzklagen,
  • Überprüfung oder Erstellung von Abmahnungen,
  • Überprüfung oder Erstellung von Fortbildungsvereinbarungen,
  • Bewertung von vertraglichen oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten,
  • Vertretung bei Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis, insbesondere Vertretung vor den Schlichtungsausschüssen nach § 111 ArbGG,
  • Überprüfung oder Erstellung von Abwicklungsverträgen oder Aufhebungsverträgen.

Wir vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und können uns so immer in die jeweilige Lage der Gegenseite versetzen, um deren nächste Schritt zu erahnen und darauf rechtzeitig zu reagieren.

Wir vertreten Sie dabei sowohl vor dem Arbeitsgericht, als auch außergerichtlich. Herr Rechtsanwalt Wagener und Frau Rechtsanwältin Richter vertreten Sie unter anderen vor dem Arbeitsgericht Verden, Arbeitsgericht Nienburg und Arbeitsgericht Bremen / Bremerhaven. Zudem vertreten wir Ausbildende und Auszubildende bei Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis vor den entsprechenden Schlichtungsausschüssen, soweit diese durch die IHK oder die Handwerkskammer eingerichtet wurden.
Zusätzlich sind die Rechtsanwälte Richter & Wagener regelmäßig als Dozenten im Bereich des Arbeitsrechts tätig.

Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen zusammen und regelt die Rechtbeziehungen zwischen Arbeitnehmern auf der einen Seite und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Die Grundzüge im Arbeitsrecht werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, dort sind zum Beispiel Kündigungsfristen geregelt. Als weitere Rechtsquellen seien exemplarisch erwähnt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder die Gewerbeordnung (GewO). Diese Aufzählung ist nur exemplarisch und bei weitem nicht abschließend. Nur wer den Überblick über die verschiedenen Rechtsquellen behält, ist in der Lage arbeitsrechtliche Problemstellungen zutreffend zu lösen.

Wir kennen die Vorschriften des Arbeitsrechts und haben diese während der Bearbeitung stets im Blick.

Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen einige Begriffe des Arbeitsrecht erläutern. Diese Erläuterungen ersetzen keine Rechtsberatung, sondern sollen Ihnen nur einen kurzen Einblick geben. Sollten Sie weitergehende Fragen zu den vorgestellten Themen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. 

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Carsten Wagener
Rechtsanwalt Carsten Wagener Anwalt Arbeitsrecht

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