Zugewinnausgleich
Erfolgt zwischen den Ehegatten keine Regelung in Bezug auf ihr Vermögen während der Ehezeit, gilt als gesetzlicher Güterstand die sogenannte Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass auch während der Ehe jeder sein eigenes Vermögen hat und am Ende der Ehe ein Ausgleich des Vermögenszuwachses erfolgt. Derjenige Ehegatte, dessen Vermögen mehr gestiegen ist während der Ehe, muss von seinem höheren Zugewinn die Hälfte an den anderen Ehegatten zahlen.
Gern helfen wir Ihnen bei der Berechnung des Zugewinns und bei der Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche.
Rechtsanwältin
Jana Richter
Rechtsanwälte
Richter & Wagener
Etelser Bahnhofstr. 29
27299 Langwedel Etelsen
04235 957 149
ra-richter@rechtsanwaelte-etelsen.de
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bearbeitete Rechtsbereiche:
Scheidung
Ehevertrag
Elternunterhalt
Sorge- und Umgangsrecht
Trennung
Unterhalt
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