Ehevertrag

Bereits vor einer Eheschließung können die zukünftigen Ehegatten durch einen Ehevertrag Regeln für die Ehe, vor allem auch für den Fall einer eventuellen Ehescheidung treffen.

Dabei stehen den Ehegatten viele Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des Vermögens, des Unterhalts zwischen den Ehegatten, aber auch hinsichtlich der Rentenanwartschaften offen.

Diese Eheverträge müssen jedoch ausgewogen sein, damit sie im Falle einer Scheidung auch wirksam sind. Als erfahrene Rechtsanwältin erläutert Ihnen Frau Richter die einzelnen Klauseln eines bestehenden Ehevertrages und deren Auswirkungen.

Gern unterstützt Frau Richter Sie bei der Erstellung von Eheverträgen. Frau Richter erörtert auch bestehende Eheverträge mit Ihnen im Hinblick auf derern Wirksamkeit. So enthalten viele ältere Eheverträge Regelungen, welche mit der aktuellen Rechtslage nciht mehr zu vereinen sind.

Die notwendige Beurkundung des Ehevertrages erfolgt dann durch einen Notar.

Rechtsanwältin
Jana Richter
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