Scheidung

Ist die Ehe gescheitert und soll sie nicht fortgesetzt werden, kann sie geschieden werden. Voraussetzung einer Scheidung ist, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Nur in Ausnahmefällen muss das Trennungsjahr für die Scheidung nicht abgewartet werden.

Nach Ablauf des Trennungsjahres , kann ein Antrag auf Scheidung der Ehe bei Gericht eingereicht werden. Für den Antrag auf Ehescheidung ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Der zweite Ehegatte muss nicht anwaltlich vertreten sein. Es empfiehlt sich jedoch auch hier einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte im Scheidungsverfahren auch gewahrt werden.

Im Zusammenhang mit der Ehescheidung wird auch ein Versorgungsausgleich hinsichtlich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften durchgeführt. Der Versorgungsausgleich umfasst dabei sowohl die Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Anwartschaften aus einer privaten Altersvorsorge oder eine Betriebsrente. Der Versorgungsausgleich wird immer durchgeführt, es sei denn er wurde durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen oder die Ehe besteht weniger als drei Jahre.

Alle weiteren Angelegenheiten, wie zum Beispiel Unterhalt, Aufteilung der Hausratsgegenstände, Sorge- und Umgangsrecht für Kinder und der Zugewinnausgleich können im Scheidungsverfahren vor Gericht mit geregelt werden. Dazu muss dies aber separat beantragt werden.
Im Rahmen unserer Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie sowohl in dem Ehescheidungsverfahren als auch bezüglich aller damit verbundenen Folgesachen.

Für den Antrag auf Scheidung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

– Kopie der Heiratsurkunde
– Kopie der Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern.
– ein Exemplar des Ehevertrages, soweit ein solcher abgeschlossen wurde
– ein Exemplar der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, soweit eine solche abgeschlossen wurde
– Nachweise über das monatliche Einkommen.

Frau Richter erläutert Ihnen unter anderem die Folgen einer Scheidung und wie diese durch eine kompetente Beratung beeinflusst werden können.

Sie haben nunmehr auch die Möglichkeit uns Ihre erforderlichen Daten und Angaben für eine Scheidung Online per gesicherter Verbindung zukommen zu lassen. Dafür müssen Sie auf den unten stehenden Button “Onlinescheidungsantrag” drücken. Durch das Ausfüllen der hinterlegten Formulare wird Ihre Ehe nicht “Online” geschieden, es werden nur die erforderlichen Daten abgefragt und an uns übersendet. Bitte klicken Sie hierfür auf den Button “Online Scheidungsantrag”.

Rechtsanwältin 
Jana Richter
Rechtsanwältin Jana Richter

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