Zeugnis
Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf ein sein berufliches fortkommen förderndes Zeugnis bzw. Arbeitszeugnis.
Gemäß § 109 Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein entsprechendes Zeugnis auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Bei der Bewertung eines Zeugnisses, kommt es darauf an, sich mit der Bedeutung der einzelnen Formulierungen exakt auszukennen. Nur so kann vermieden werden, dass ein auf dem ersten Blick positives Zeugnis für den Arbeitnehmer negative Auswirkungen haben kann.
Wir unterstützen Sie sowohl in der Formulierung eines Zeugnisses, als auch in der Bewertung eines Ihnen bereits vorliegenden Zeugnisses.
Rechtsanwalt
Carsten Wagener

Rechtsanwälte
Richter & Wagener
Etelser Bahnhofstr. 29
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Weitere von Herrn Wagener
bearbeitete Bereiche im Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht
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Abmahnung
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Kosten
Kündigung
Kündigungsschutz
Lohn-Gehaltsklage
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
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