Verkehrsunfall auf Autobahn aufgrund sorgfaltswidrigen Überholens
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2015
– I-1 U 159/14 –
Unfallbedingtes Schleudertrauma I. Grades sowie chronifizierte Depression
rechtfertigen Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR
Erleidet ein Pkw-Fahrer aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls auf einer Autobahn ein Schleudertrauma I. Grades sowie eine chronifizierte Depression, kann er ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Januar 2006 auf einer Autobahn zu einem Zusammenstoß mit einem Lkw und einem Pkw, als der Fahrer des Lkw sorgfaltswidrig den Pkw links überholte. Der Pkw-Fahrer führte an, aufgrund des Unfalls eine HWS-Distorsion II. Grades, die sich zu einem chronisch neuropathischen Schmerzsyndrom entwickelt habe, erlitten zu haben. Zudem beschwerte er sich über unfallbedingte psychische Beeinträchtigungen, wie Angstzustände und Depressionen. Er erhob daher Klage gegen den Lkw-Fahrer auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 EUR.
Das Landgericht Düsseldorf gab der Schmerzensgeldklage in Höhe von 10.000 EUR statt. Der Lkw-Fahrer habe den Unfall allein verschuldet, als er entgegen den Sorgfaltspflichten des § 5 Abs. 4 Satz 4 StVO einen Fahrstreifenwechsel vornahm. Nach Ausführungen eines orthopädischen Gutachters habe der Kläger aufgrund des Unfalls eine HWS-Distorsion I. Grades erlitten. Zudem sei es wegen der erlittenen Verletzung zu einer Anpassungsstörung gekommen, so ein psychiatrischer Gutachter, die zu einer chronifizierten Depression geführt habe. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Beklagten.
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 10.000 EUR. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Beklagten zurück. Dem Kläger habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR aufgrund der durch die Sachverständigen festgestellten Unfallfolgen zugestanden.